In meiner Tätigkeit als Diplom Sozialpädagoge (FH), Trainer, Microtrainer und Coach und Inhaber der Wunschschmiede habe ich seit Jahren Kontakt durch meine Kunden mit den Bundesagenturen für Arbeit und mit den Arbeitsämtern in Deutschland. Heutzutage speziell durch 2 Varianten des AVGS Coaching: das AVGS Existenzgründercoaching und das AVGS Bewerbungscoaching u.a. mit dem Arbeitsamt Augsburg, dem Arbeitsamt München und dem Arbeitsamt Hamburg. Daher möchte ich dir heute die Bundesagentur für Arbeit mit all seinen Leistungen und allem wissenswertem genauer vorstellen.

Willkommen bei der Bundesagentur für Arbeit 

Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Agentur für Arbeit, werden im Sprachjargon immer noch Arbeitsamt genannt. Dieser Begriff hat sich bei den Bürgern und Bürgerinnen über Jahrzehnte hinweg eingebürgert. So gut wie alle in Deutschland lebenden Menschen waren bzw. sind einmal in ihrem Leben beim Arbeitsamt, sei es wegen der beruflichen Orientierung, Jobs oder der Jobsuche

Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen

In dem folgenden Abschnitten erfährst du genau wie, wo und wann du dich arbeitslos melden musst und wie du dein Arbeitslosengeld beantragen kannst. Dies gilt übrigens für jede Branche!

1. Melde dich sofort arbeitsuchend!

Melden dich allerspätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend. Wenn du erst später davon erfährst, melde ich spätestens 3 Tage nach Kenntnis arbeitsuchend. Die Meldung ist wichtig, um die Zeit sinnvoll zu nutzen und die Arbeitslosigkeit noch zu verhindern.

So beantragst du das Arbeitslosengeld online!

Meldest du dich verspätet arbeitsuchend, kann eine Sperrzeitvon einer Woche eintreten, in der du kein Arbeitslosengeld erhältst. Zudem kann sich der Zeitraum verringern, in dem Du Arbeitslosengeld beziehst. Du kannst das bei deiner zuständigen Bundesagentur für Arbeit natürlich auch persönlich, schriftlich oder telefonisch erreichen.

Telefon: 0800 4 555500 (gebührenfrei)

Ein Kontaktformular findest du hier!

2. Melde dich persönlich arbeitslos!

Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung musst du dich persönlich bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass du überhaupt Arbeitslosengeld beziehen kannst.

Das solltest du für deine Arbeitslosenmeldung mitbringen:

  • Personalausweis oder
  • Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis
  • Sozialversicherungsausweis
  • Kündigungsschreiben/ Arbeitsvertrag
  • Lebenslauf

3. Fülle den Antrag auf Arbeitslosengeld aus!

Beantrage online dein Arbeitslosengeld.

Alternativ kannst du dir in deiner zuständigen Bundesagentur für Arbeit vor Ort ein Antragsformular holen, um den Antrag schriftlich zu stellen.

Arbeitslosengeld selbst berechnen:

Du willst wissen, womit du rechnen kannst? Nutzen dazu den Selbstrechner.

4. Suche nach neuen beruflichen Möglichkeiten!

Ob konkrete Jobangebote, Weiterbildungsmöglichkeiten, Fortbildungen, Förderungen, Bewerbungscoaching oder Anregungen für deine berufliche Planung, wie beispielsweise der Weg in die Selbstständigkeit über das AVGS Existenzgründercoaching als zukünftiger Unternehmer oder Unternehmerin. Frage unbedingt direkt bei den für dich zuständigen Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit nach. Nutze komplette Angebot und mache die notwendigen nächsten Schritte in deine berufliche Zukunft.

Offene Stellen über das Arbeitsamt findest du hier!

Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter. Zu den Leistungen gehören unter anderem das Arbeitslosengeld I, das Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Elterngeld Plus, sowie viele weitere finanzielle Hilfen. Abgerundet wird das Angebot durch unterschiedliche Förderungen, Fortbildungen, Weiterbildungen, Kurse, Umschulungen und vieles mehr.

Das AVGS Existenzgründercoaching

Hierbei handelt es sich um ein individuelles, siebentägiges 1:1 Existenzgründer Coaching für die Verwirklichung deiner Geschäftsidee als zukünftiger Unternehmer.

Starte erfolgreich mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit!

Beim AVGS Existenzgründercoaching handelt es sich um eine bundesweit (deutschlandweit) zugelassene Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeitssuchenden und Existenzgründern. Die Kosten werden zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Sprich am besten noch heute mit deinem Betreuer deines für dich zuständigen Agentur für Arbeit darüber.

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Vorteile des AVGS Existenzgründercoaching:

  • 100 % Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit
  • siebentägiges 1:1 Coaching online oder offline durch einen durch die Bundesagentur für Arbeit  autorisierten Coach
  • weitere Informationen über staatliche Fördermittel für Existenzgründer, wie beispielsweise den Gründerzuschuss
  • Beantragung des AVGS beim zuständigen Jobcenter oder der Arbeitsagentur
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  1. Du musst arbeitslos sein. Eine Voraussetzung dafür ist, dass du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest.
  2. Du musst versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben: mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren (unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen).Ersatzzeiten werden auch angerechnet, zum Beispiel:
    • Wehrdienst,
    • Mutterschaft und Kindererziehung,
    • Krankengeldbezug,
    • Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst.
  3. Du musst dich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Welche Schritte wichtig sind, wenn du Arbeitslosengeld beziehen möchtest, erfährst du hier: „So beantragst du Arbeitslosengeld“.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist gesetzlich geregelt. Diese beträgt in der Regel 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (auch Leistungsentgelt genannt). Wenn ein Kind oder mehrere Kinder berücksichtigt werden können, erhöht sich das Arbeitslosengeld auf 67 Prozent. Auch die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Wenn du wissen möchtest, wie hoch dein Arbeitslosengeld ungefähr ist, kannst du den Arbeitslosengeld-Rechner benutzen. Das Ergebnis dient aber nur zu deiner Orientierung.

Sprich am besten mit deinem Betreuer der Arbeitsagentur München bevor du die Höhe des Leistungsentgelts zu bewerten und zu vergleichen anfängst.

Fakt ist leider, dass Arbeitslosengeldempfänger sparen müssen.

Für welche Dauer du dein Arbeitslosengeld bekommst, hängt davon ab, wie lange du zuvor beschäftigt warst und wie alt du bist.

Weitere Details rundum das Arbeitslosengeld I besprichst du am allerbesten mit deinem Betreuer der Bundesagentur für Arbeit an deinem Standort.

Das AVGS Bewerbungscoaching für Akademiker

Das 1:1 AVGS Bewerbungscoaching für Akademiker hilft dir dabei deine Karriereplanung effektiv und erfolgreich umzusetzen. Dabei unterstützen wir dich in all deinen Aktivitäten, wie der Stellensuche, den online Bewerbungen, dem Karriere Marketing und bereiten dich gezielt auf die spezifischen Anforderungen von Bewerbungssituationen vor.

Diese Maßnahme ist zu 100% förderungswürdig, sprich am besten noch heute mit deinem Berater deiner für dich zuständigen Bundesagentur für Arbeit darüber.

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Du kannst Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Folgendes auf dich zutrifft:

  • Du bist über 15 Jahre alt und hast das Renteneintrittsalter (65-67 Jahre) noch nicht erreicht.
  • Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Du kannst und darfst mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Du bist aktuell nicht beschäftigt oder dein Einkommen liegt unter dem Existenzminimum.
  • Du hast kein Vermögen, von dem du leben kannst.

Weitere Informationen findst du im Merkblatt Arbeitslosengeld II.

Das Arbeitslosengeld II besteht aus verschiedenen Teilen (Fachausdruck: Die Bedarfe):

  1. Regelbedarf
    Damit sind die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person gemeint, wie zum Beispiel die Kosten für Essen und Kleidung. Die Höhe istunterschiedlich und hängt unter anderem von Familienstand und Alter ab. Der Regelbedarf wird regelmäßig zum neuen Jahr angepasst.
  2. Bedarf für Unterkunft und Heizung
    Dieser Bedarf deckt die angemessenen Kosten für Wohnen und Heizen. Dazu gehören auch die Nebenkosten. Wie hoch der Bedarf ist, kann örtlich unterschiedlich sein und wird vom jeweiligen Jobcenter festgelegt.
  3. Mehrbedarfe
    Diese Bedarfe sollen die Kosten für besondere Lebenslagen decken helfen – zum Beispiel für Alleinerziehende oder wenn aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung erforderlich ist.
  4. Einmalbedarfe
    Das sind Leistungen, die einmalig gezahlt werden, zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung oder die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
  5. Bedarf für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT)
    Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können, gibt es die Möglichkeit, ihre Familien zu unterstützen. So können diese beispielsweise die Kosten für Schulausflüge, Nachhilfe, den Sportverein oder zusätzlichen Musikunterricht decken.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich monatlich im Voraus. Das Geld wird üblicherweise durch den Leistungsträger überwiesen.

Du erhältst diese finanzielle Hilfe zunächst für einen begrenzten Zeitraum. In der Regel sind das zwölf Monate. Danach wird geprüft, ob du weiterhin Arbeitslosengeld II erhalten kannst. Stelle dafür dann bitte unbedingt rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag.

Das Jobcenter hilft dir dabei, neue Situationen finanziell zu bewältigen. Zum Beispiel, wenn du Nachwuchs erwartest oder wenn nach einem Neustart eine Wohnungseinrichtung fehlt – dann kannst du gerne auf das für dich zuständige Jobcenter zukommen. Gemeinsam mit dir erarbeitet das Jobcenter für solche einmaligen Sonderausgaben (Fachbegriff: Einmalbedarfe) eine Lösung.

Manche Menschen haben aufgrund besonderer Lebensumstände einen erhöhten Bedarf (das heißt, mehr Ausgaben), der nicht durch den Regelbedarf abgedeckt ist. Dazu gehören unter anderem:

  • chronisch Erkrankte,
  • Alleinerziehende,
  • Schwangere und
  • Menschen mit Behinderungen.

Du gehörst zu einer solchen Gruppe? Dann frage bitte unbedingt deine Ansprechpartnerin oder deinen Ansprechpartner in der Leistungsabteilung in einem der Jobcenter nach Hilfen.

Das Jobcenter 

Die Jobcenter in Deutschland sind eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (§ 44b§ 6dSGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt (§ 6a§ 6d). Das Jobcenter ist zuständig für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) nach dem SGB II.

Aufgabe aller Jobcenter in der Bundesrepublik Deutschland ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten. Im Konzept ist der Aufgabenbereich jedoch weiter gefasst.

Die Benennung Jobcenter geht zurück auf den Abschlussbericht der Hartz-Kommission.

Leistungen der Jobcenter 

Das Jobcenter ist zuständig für die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

  • Arbeit und Ausbildung,
  • Unterstützungsleistungen/ Fördermöglichkeiten,
  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche.

Interessante Fördermöglichkeiten über den AVGS durch die Bundesagentur für Arbeit

Du spielst mit dem Gedanken ein Bewerbungscoaching durchzuführen oder hast vor dein eigenes Unternehmen aufzubauen? Dann sollten wir unbedingt über die Möglichkeiten des AVGS sprechen, wie beispielsweise die durch den Aktivierungs und Vermittlungsgutschein geförderten Coachings, wie das AVGS Existenzgründercoaching oder das AVGS Bewerbungscoaching für Akademiker!

Wichtige Informationen der Bundesagentur für Arbeit

unbedingt durchlesen:

Der AVGS!

Worauf warten Sie noch? Sichern Sie sich Ihren Aktivierungs und Vermittlungsgutschein München, Aktivierungs und Vermittlungsgutschein Augsburg, Aktivierungs und Vermittlungsgutschein Hamburg oder an jedem anderen Standort in Deutschland entweder bei einem Coach vor Ort, wie der Wunschschmiede in München oder im online Coaching!

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Kontaktdaten:

Die Wunschschmiede

Andreas Schmied

Cincinnatistrasse 36

81549 München

Telefon: +49170-7241860

E-Mail: info@wunschschmiede.com

Webseite: https://www.wunschschmiede.com

Blog: https://www.wunschschmiede.net