Arbeitsunfall:
Der Arbeitsunfall ist neben der Berufskrankheit der zweite Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Er ist abzugrenzen von den rein privaten Freizeit-, Sport- und Verkehrsunfällen ohne Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Die soziale Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalls ist weltweit in vielen Sozialversicherungssystemen gesetzlich geregelt. Insbesondere die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls, der Leistungsumfang sowie das medizinische System sind länderspezifisch unterschiedlich.
Andere Bezeichnungen:
– Betriebsunfall
– Berufsunfall
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