Immer wieder gibt es einen Hype um die Kryptowährungen. Das wirft bei Unternehmern oftmals die Frage auf, ob es sinnvoll ist, die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen mit virtuellen Währungen bezahlbar zu machen?

Fakt ist, das, wenn eine Kryptowährung als Zahlungsart angeboten wird, das Unternehmen hierdurch Aufmerksamkeit generiert. Zum einen kann diese im Bereich des medialen Interesses liegen. Jedoch ebenso dürfte das Interesse einer breiten Nutzerschaft geweckt werden, die auf die digitalen Währungen setzt. Schließlich erscheint der Betrieb auf sogenannten Coinmaps. Karten, auf denen angezeigt wird, wo genau mit Bitcoin, Iota und Co. bezahlt werden kann. Hinzukommt die Außendarstellung. So gelten Firmen als besonders innovativ, als „Unternehmen der Zukunft“, wenn Kryptowährungen als Zahlungsmittel ins Portfolio aufgenommen werden. Zudem kann der Unternehmer von einer möglichen Wertsteigerung profitieren.

Jedoch ist es nicht damit getan, einfach eine bekannte Kryptowährung wie Iota günstig zu kaufen. Viel mehr muss erst einmal die nötige Grundlage dafür geschaffen werden. So steht über allem die Frage, wer die Einrichtung der Kryptokonten durchführt. Schließlich ist jeder in diesem Fall seine eigene Bank. Es gibt kein klassisches Konto oder eine fremde Bank, die in diesem Punkt Beratungspflichten sowie Aufklärungspflichten nachkommen muss oder die bei einer Pflichtverletzung in die Haftung genommen werden kann. So ist ebenfalls die Frage zu klären, wer sich um den, um beim genannten Beispiel zu bleiben, Iota Kurs für den Handel kümmert?

Zudem steht im Fokus für den Unternehmer das Ausschalten von Mittlern, die die Transaktionen zu einem kostspieligen Faktor machen, so wie es bei Zahlungen mit klassischer Fiat-Währung der Fall ist. Genau diesen Punkt bedient die Blockchain-Technologie. Damit einher geht allerdings die Selbstverantwortung. Denn alles ist gebunden an die sogenannten „Public Keys“. Gelangen diese in die falschen Hände, ist die Kryptowährung verloren. Das gilt ebenfalls für den Fall, das etwas schiefgeht. Es gibt niemanden, der für einen Verlust oder Fehler haftet. Das Risiko liegt also vollumfänglich beim Unternehmer selbst.

Insofern muss entschieden werden, wer sich um das Kreieren sowie das Verwalten des „Public Key“ kümmert. Das kann entweder in Eigenregie durchgeführt werden, was ein hohes Maß an Flexibilität mit sich bringt, oder an einen IT-Dienstleister via Outsourcing übergeben werden. In diesem Kontext gilt es zudem Personen zu bestimmen, die den Private Key kennen und somit Überweisungen tätigen dürfen.

Hinzukommt, dass sich der Unternehmer der Frage stellen muss, welche Kryptowährungen für seine Dienstleistung oder Produkte akzeptiert werden. Neben den Prominentesten wie Bitcoin oder Ripple, sind ebenso bereits erwähnter Iota oder Ethereum stark im Kommen. Da gefühlt täglich neue Coins ihren Weg auf den Markt finden, ist eine mittel- und langfristige Planung sinnvoll. Ist der Unternehmer mit seinem Betrieb zudem abhängig von der Nutzung von Barmitteln, was üblicherweise der Fall ist, gibt es ein ernst zu nehmendes Risiko. Gilt es etwa Verbindlichkeiten zu bedienen und werden hierfür Kryptocoins eingesetzt, sind diese erst einmal in eine staatlich anerkannte Währung umzutauschen. Das hat zur Folge, dass wenn der Kurs niedrig ist oder gar ein Kurssturz stattfindet, mit der digitalen Währung ein hoher Verlust einhergehen kann.

Das sind lediglich einige wenige Punkte, die als Unternehmer bedacht werden müssen. Eingehende Beratungen und Recherchen sind zwingend erforderlich, da sich nicht nur der Markt für Kryptowährungen, sondern ebenso die gesetzliche Lage immer einmal wieder ändern kann.