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Wie Sie als Betriebsrat gegen streitlustige Firmen bestehen

Der BetriebsratBetriebsrat

Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Das Wort bezeichnet fachsprachlich das betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsorgan, umgangssprachlich wird darüber hinaus oft auch ein einzelnes Mitglied des Organs als Betriebsrat oder Betriebsrätin bezeichnet. Zur Wahl des Betriebsrats können sich nur Arbeitnehmer eines Betrieb aufstellen lassen. Jeder Betriebsrat hat Rechte und Pflichten. Als rechtliche Grundlage in Deutschland dient das Betriebsverfassungsgesetz und das Arbeitsrecht. Zum Schutz des Betriebsrates gibt es das Arbeitsrecht und das BetrVg.

Wie stark die Aufgaben des Betriebsrates gesetzlich verankert sind, ist in den einzelnen Staaten sehr verschieden. In Deutschland und Österreich ist der Betriebsrat ein Organ zur Mitbestimmung und Vertretung der Arbeitnehmerinteressen, der auch an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. In der Schweiz ist seine Stellung hingegen schwächer. Rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Betriebsverfassungsgesetz, nach welchem Arbeitnehmer eines Unternehmens mit mindestens fünf ständigen und wahlberechtigten Arbeitnehmern berechtigt sind, einen Betriebsrat zu wählen. Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt nach deutschem Recht 4 Jahre nach der Wahl.

BRWussten Sie das?

Betriebsräte sind vom Gesetz besonders geschützt durch das BetrVg. Das hindert ruppige Betriebe aber nicht, die Arbeitnehmervertreter mürbe zu machen, wenn es ihnen in den Kram passt.

Wie steht es um die Betriebsratsarbeit hierzulande? Werden Beschäftigte, die ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen wollen, als Störfaktoren gebrandmarkt? Versuchen Manager, Betriebsräte klein zu halten – oder zu verhindern?

In vielen Betrieben wird das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber groß geschrieben, leider nicht in allen Unternehmen. Immer wieder werden aktive Mitarbeiter in Unternehmen und Betriebsräte die ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen und nützen wollen Hindernissen, Problemen und sogar Mobbing ausgesetzt. Einige Arbeitgeber unterlaufen die Mitbestimmung des Betriebsrates zielgerichtet und systematisch. Oft werden Betriebsräten Informationen, welche Ihnen der Arbeitgeber zur Durchführung Ihrer Aufgaben eigentlich gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG von sich aus zur Verfügung stellen müsste, entweder verzögert, unvollständig oder überhaupt nicht zur Verfügung gestellt. Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen, wird umgangen, indem die Neueinstellung von Arbeitnehmern öffentlich bekannt gegeben wird, bevor der Betriebsrat überhaupt Kenntnis von der beabsichtigten Maßnahme erlangt hat.
In diesem Fall spricht man von Behinderung der Betriebsratsarbeit.

Behinderung der Betriebsratsarbeit

Darunter versteht man alle Maßnahmen von Seiten des Arbeitgebers, die die Arbeit des Betriebsrates erschweren, stören, behindern und verhindern.

Eine gängige Aussage von Seiten des Arbeitgebers ist oft, dass die Betriebsratsarbeit ja nur aus Kaffee trinken bestehen würde. Dies ist oft der Anfang und die Steigerungsmöglichkeiten sind vielfältig.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Immer beliebter wird bei Arbeitgebern die Methode, Betriebsräte außer Gefecht zu setzen, indem einzelne Betriebsratsmitglieder oder gleich ganze Gremien „gefügig“ gemacht werden. Während früher in der Öffentlichkeit „Lustreisen“ von Betriebsräten noch als Ausnahmefälle wahrgenommen wurden, machen immer wieder Arbeitgeber Schlagzeilen, die Betriebsratsmitgliedern nach der Wahl zu enormen Gehaltssprüngen verhelfen oder gleich mit unfassbar hohen Abfindungen aus dem Betrieb herauskomplimentieren.

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Ausschalten einzelner Betriebsratsmitglieder durch Mobbing!

Immer wieder kommt es in Unternehmen vor, dass einzelne Betriebsratsmitglieder Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz werden. Sei es durch Kollegen, die dem Betriebsratsmitglied das Leben schwer machen, gezielt nach Fehlern in der täglichen Arbeit im Unternehmen suchen und diese den Vorgesetzten melden oder direkt durch die Vorgesetzten.

Dazu gehören noch viele weitere Vorgehensweisen wie beispielsweise:

– Verweigerung bestehender gesetzlicher Ansprüche
– Verbreitung von Gerüchten in der Belegschaft
– Besonders genaue Überwachung aller Arbeiten oder Abrechnungen von bestimmten Personen
– Verteilung von Abmahnungen und womöglich sogar ungerechtfertigten Kündigungen
– u.v.m.

Ziel einer aggressiven Unternehmerstrategie ist es häufig, den Betriebsrat in die Defensive zu treiben, den Zusammenhalt in der Belegschaft zu untergraben und einzelne Betriebsratsmitglieder zu isolieren.

Immer daran denken!

Arbeitgeber und der Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung agieren auf einer Ebene. Beide Parteien sind verpflichtet vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Der Betriebsrat hat eine Fülle von Möglichkeiten der Behinderung seiner Arbeit entgegenzutreten. Lässt sich der Arbeitgeber aber zuvor nicht durch höfliche aber bestimmte Aufforderungen durch den Betriebsrat zu einer ordnungsgemäßen und somit auch vertrauensvollen Zusammenarbeit bewegen, muss der Betriebsrat im Einzelfall harte Maßnahmen ergreifen, um so seine eigene Handlungsfähigkeit für die Zukunft zu gewährleisten.

Empfehlungen von Maßnahmen:

Folgende Maßnahmen sollte jeder Betriebsrat ergreifen und gemeinsam erarbeiten um seinen Standpunkt als Arbeitnehmervertretung wahrnehmen zu können:

  • Zusammenhalt als Betriebsrat ist das A und O
  • Nehmen Sie Ihr Recht wahr und nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Betriebsratsarbeit
  • Versuch der Wahrung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat
  • Gemeinsame Stärkung der Stellung der einzelnen BR-Mitglieder sowie der Rechte und
    Pflichten, Durchsetzung der  Befreiung von der beruflichen Tätigkeit und Freistellung
  • Orientieren Sie sich in Ihrer täglichen Arbeit am Betriebsverfassungsgesetz und am Arbeitsrecht
  • Klärung folgender Fragen im Betriebsratsgremium:
    – > Wie weit geht die Schweigepflicht von Betriebsratsmitgliedern?
    -> Wie lässt sich aggressive Opposition von Personalverantwortlichen
    erklären?
    -> Wann macht der Unternehmer sich strafbar?
    -> Wann empfiehlt es sich, ihn anzuzeigen?
  • Was tun gegen:
    -> Gehaltskürzungen wegen Erledigung von Betriebsratsarbeit
    bzw. bei Seminarbesuch
    -> Abmahnungen und fristlose Kündigungen von BR-Mitgliedern
    -> Unterschriftensammlungen gegen den Betriebsrat und
    künstlich aufgebaute „Belegschaftsinititiativen“, die ein
    Amtsenthebungsverfahren anstrengen

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